Das Wort Sound wird 1973 erstmals im Duden erklärt, und zwar als Klang(wirkung, -richtung). Die musikalische Definition als „charakteristischer Klang“, „Klangfarbe“ ist nach wie vor gültig, daneben haben sich seit den 70er Jahren aber diverse weitere Bedeutungen herausgebildet: u.a. alles, was auditiv wahrgenommen wird; Klangeffekte; Tonbereich elektronischer Medien; musikalische Grundstimmung (melodiöser, relaxter, aufputschender Sound); Klang, der ein Unternehmen oder eine Marke identifiziert (>> Corporate Sound >>); charakteristischer Klang eines Produktes (akustisches Produktdesign).