Lebensmittelzusatzstoffe
Begriff | Definition |
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Lebensmittelzusatzstoffe | Werden auf EU-Ebene genehmigt, und zwar für alle 15 Mitgliedsstaaten, des weiteren für Island und Norwegen. Der Genehmigung geht eine Sicherheitsprüfung durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss voraus. Verwendet werden darf nur, was ausdrücklich genehmigt wurde. Die Definition von Lebensmittelzusatzstoffen gemäß EU-Rechtsvorschriften: „Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte (mittelbar oder unmittelbar) zu einem Bestandteil des Lebensmittels wird oder werden kann.“ (Art. 1 (2) der Richtlinie 89/107/EWG)
Haupteinsatzgebiete der Lebensmittelzusatzstoffe sind Würze, Süße, Farbintensivierung, Konservierung. |